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KI vor Gericht und deepL goes AWS

Die Woche startet mit vier Schlagzeilen, die zeigen: KI ist keine Zauberkiste mehr, sie ist ein rechtliches Minenfeld. Während US-Konzerne ihre Macht ausdehnen, rücken wir in Deutschland und Europa mit Urteilen und Infrastruktur-Entscheidungen wieder näher an die Realität – oft schmerzhaft.

Hier die vier wichtigsten Entwicklungen, die du kennen musst, wenn du Datensouveränität ernst nimmst.

1. KI-Hallus vor Gericht: Wer den Bot betreibt, ist für dessen Lügen verantwortlich

Halluzinationen bei KIs sind allgegenwärtig. Neben Falschinformationen von LLMs werden Bilder falsch zusammengepuzzelt und Füße an die Unterarme montiert. Neu hinzu kommt nun die Betrachtung der Haftung für falsche Aussagen von Chatbots .

Auf unzähligen Webseiten vorhanden, sind diese (hoffentlich) mit einem gewissen Wissen rund um den Anbieter und dessen Produkte und Leistungen trainiert. So erfand kürzlich einer davon eine neue medizinische Fachrichtung – was der dazugehörigen Klinik die Abmahnung von einem Verbraucherverband einbrachte. Vor Gericht fanden sich die Parteien dann wieder, weil die Klinik sich weigerte, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Zu Unrecht, wie das Gericht nun befand.

Betreiber kommerzieller Webseiten täten gut daran, diese Bots aktuell zu halten und jede Änderung der Geschäftsprozesse auch dort einfließen zu lassen – sowie die eigenen Bots umgänglich zu prüfen, bevor diese auf die Kundschaft losgelassen werden.

Als einfaches Beispiel sollte ein Chatbot auf die Frage eines Kunden nach den Versandkosten nach Italien dann nicht den innerdeutschen Versandpreis nennen – und an der Kasse dann das dreifache abgerechnet werden. Das könnte künftig ein Thema für eine Abmahnung werden.

2. Elon Musk zog vor Gericht – und verlor

Der von X/Musk angestrengte Prozess gegen OpenAI um Sam Altman herum ist fürs erste geplatzt. Zwar zielte der Prozess unter anderem darauf ab, dass die Führungsetage bei OpenAI ausgetauscht werden sollte, doch so weit kam es überhaupt nicht: Die Geschworenen befanden, dass der Anspruch Musks, welcher die Klage 2024 einreichte, bereits verjährt ist. Er ist 2020 aus OpenAI als Geldgeber ausgeschieden; es gilt eine dreijährige Verjährungsfrist, wie auch in Deutschland .

Dass Musk nun andere Ansatzpunkte für ein Vorgehen gegen OpenAI prüft, ist logisch. Aber das Prinzip bleibt: Wer zu lange wartet, verliert – auch wenn man Elon Musk heißt.

3. Fotografen unterliegen vor Gericht: Urheberrecht bei KI-Bildern

Neueres zu Rechten an KI erzeugten Bildern: Demnach ist die reine Idee zu einem Bild nicht mehr als schutzfähig anzusehen. Die handwerkliche Ausgestaltung hingegen schon, wie Schärfe, Blickwinkel oder auch Beleuchtung .

Im konkreten Beispiel geht es um eine Fotografin, deren Partner sich abgespalten hatte. Sie fotografiert Hunde unter Wasser, wie diese nach ihrem Spielzeug tauchen. Er hingegen nutzte diese Bilder, um eine KI zu füttern, welche daraus Hunde in ähnlichen Settings erzeugte, allerdings in einem Comic-Stil. Dieses Urteil des OLG ist zwar richtungsweisend, aber auch beachtlich gleichermassen: Der Aspekt des geistigen Eigentums scheint hier weiter aufgeweicht zu werden. KIs als weltweite Datensammler begehen Millionen von Verstößen bei deren Training – welche nun weiter gedeckelt werden.

4. DeepL zieht es zur AWS: Das Ende der Datensouveränität

Der nach eigener Aussage „präziseste Übersetzer der Welt“ DeepL war bislang als eine datenschutzfreundliche Alternative zu Google Translate gut aufgestellt. Die Server standen in Deutschland und Island. Wie nun bekannt wurde, wird zukünftig die AWS (Amazon) als weitere Umgebung dazu kommen. Dies ist begründet mit der hoch verfügbaren und skalierbaren Infrastruktur .

Die Fakten sind hart: Ab dem 20. Mai 2026 gelten die neuen Bedingungen. Standardmäßig fließen die Daten nun weltweit – inklusive USA und Japan. Nur Enterprise-Kunden können eine feste Region wählen. Wer den neuen Bedingungen nicht aktiv widerspricht, stimmt ihnen zu. Wer widerspricht, muss faktisch kündigen (der Vertrag läuft höchstens noch bis zum 31. Dezember 2026).

Damit fällt DeepL endgültig unter den US Cloud Act, da AWS als Unterauftragsverarbeiter greift. Was DeepL für datenschutzorientierte Umgebungen dann unbrauchbar macht. Ich habe die Nutzung dessen mit Bekanntwerden direkt eingestellt.

Die nun nötige Implementierung einer Alternative wird zu LibreTranslate gehen, einen Dienst, den man selbst hosten kann in einer Docker-Umgebung – und den man einfach über eine WebApp erreicht. Auch ließe sich dieser Dienst in Ollama einbinden, also dem Linux-Werkzeug zur Verwaltung und Nutzung von LLMs, als ein zusätzlicher Dienst – dessen Verlauf denn vollständig gespeichert bleibt. Natürlich auf der eigenen Hardware.

Der Ansatz von DeepL ist einerseits verständlich, andererseits aber auch seltsam. Sich als deutsches Unternehmen nach all dem Chaos mit der Trump-USA nun in die Abhängigkeit von AWS zu begeben wirkt etwas befremdlich.


Fazit: Die Gerichte hinken der Technik hinterher, aber sie holen auf. Wer KI nutzt, muss die Verantwortung übernehmen. Wer Datensouveränität will, muss die Infrastruktur selbst hosten. Bleib unabhängig.


Quellverweise:

Spiegel Online: Urteil in Hamm: Wer einen Chatbot betreibt, ist für dessen Lügen verantwortlich – https://www.spiegel.de/netzwelt/urteil-in-hamm-wer-einen-chatbot-betreibt-ist-fuer-dessen-luegen-verantwortlich-a-96c73b7d-25ab-4c09-a510-f0582bc601ee
Süddeutsche Zeitung Online: Zu spät geklagt: Musk verliert gegen Altman – https://www.sueddeutsche.de/politik/uniper-verkauf-schuesse-auf-moschee-in-usa-musk-verliert-gegen-altman-li.3485531
Heise Online: KI-Bilder im Urheberrecht: Wann Prompting schützt und warum Kopieren erlaubt ist – https://www.heise.de/news/KI-Bilder-im-Urheberrecht-Wann-Prompting-schuetzt-und-warum-Kopieren-erlaubt-ist-11296517.html
Cybernews.com : DeepL wechselt zu AWS und riskiert Kunden in der EU zu vergraulen – https://cybernews.com/de/tech/deepl-wechsel-zu-aws-verunsichert-eu-kunden/

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